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Traumhochzeit in St. Pölten!

Mit dem geliebten Partner/der geliebten Partnerin den Bund fürs Leben zu schließen zählt zu den berührendsten Momenten im Leben. Die niederösterreichische Landeshauptstadt bietet dafür Trauungsorte, die zu den schönsten in Österreich zählen, eine stilvolle Zeremonie und kompetente rechtliche Beratung durch StandesbeamtInnen mit langjähriger Berufserfahrung.

Foto: Josef Vorlaufer
der Leiter des Standesamtes St. Pölten Herbert Herzig, Maria Kalchmair vom Brautsalon edelcorner in Mödling und Bürgermeister Mag. Matthias Stadler präsentieren die schönsten Trauungsorte in der Landeshauptstadt. Das edeltrautsich® Brautkleid auf diesem Bild wurde bereitgestellt vom Hochzeitsatelier edelcorner aus Mödling.

Stilvolle Zeremonie

Eine Standesbeamtin und zwei Standesbeamte sind in der Landeshauptstadt um eine ansprechende Gestaltung der Zeremonie mit einer Individuellen Ansprache, Musikbegleitung und Ringwechsel im Rahmen der Möglichkeiten bemüht.
Wenn gewünscht, besteht aber die Möglichkeit, die Trauung auch ohne viel „Brimborium“ vorzunehmen.

Die schönsten Trauungsorte

Die Anzahl der möglichen Trauungsorte ist in St. Pölten mittlerweile auf sechs Locations angewachsen. Diese bieten ein stilvolles Ambiente für Hochzeiten oder Verpartnerungen „im kleinen Rahmen“ bis hin zu Hochzeitsevents mit einer großen Gästezahl.

Trauungssaal Standesamt/Rathaus
Modernes Design, Platz für ca. 40 Personen, im Hinblick auf anfallende Gebühren die kostengünstigste Trauungsvariante.

Südpark/Musikschule
Gediegenes Ambiente, sehr elegantes Interieur, Blumenschmuck inklusive, Platz für ca. 80 Personen, großzügig angelegte, sehr gepflegte Gartenanlage mit betörenden Bildmotiven und perfektem Hintergrund für Hochzeitsfotos, anschließendes Catering im Garten (Laube) auf Eigeninitiative möglich.

D & C Cityhotel St. Pölten
Stilvolles Ambiente, Platz für ca. 80 Personen, „alles unter einem Dach“-Trauung, Feier, Kulinarik.

Hotel Seeland
Gute Lage am Stadtrand von St. Pölten, optimal platzierte Räumlichkeiten für ungestörte Feiern, Platz für 70-80 Personen, sehr einladende Laube im Garten, wundervolle Bildmotive,
Trauung, Feier, Kulinarik in einem Haus.

Schloß Wasserburg
In Privatbesitz, sehr weitläufige Gartenanlage, ehrwürdiges Ambiente im Inneren des Gebäudes, überdachte Laube, überwältigende Bildmotive für Hochzeitsbilder, Platz für 100 Personen, Kulinarik vor Ort auf Eigeninitiative.

Informationen im Hochzeitsbuch

Das Standesamt St. Pölten kann jedoch nicht nur mit tollen Trauungsorten und einer individuellen Zeremonie punkten, sondern vor allem auch mit einem speziellen Service rund um das Thema „Hochzeit“.
Das in regelmäßigen Abständen neu adaptierte Hochzeitsbuch, das beim Standesamt St. Pölten aufliegt und kostenlos ausgegeben wird, beinhaltet sämtliche Informationen, die dem Brautpaar bei der Planung seiner speziellen Traumhochzeit behilflich sein könnten.

Zeitgerecht planen

„Die Planung der Eheschließung bzw. Verpartnerung sollte grundsätzlich beim Standesamt beginnen, um sich zuerst den gewünschten Zeitpunkt für die Trauung zu sichern. Erst im Anschluss daran können alle übrigen wichtigen Dinge wie Feier, Brautkleid, Musik etc. geplant und umgesetzt werden. Auf Grund der Dichte an Samstagterminen im Standesamt/Rathaus sowie der Musikschule muss allerdings ein etwaiger Termin an einem der übrigen vier Trauungsorte auf alle Fälle zuerst mit dem Standesamt abgeklärt werden, am besten exakt sechs Monate vor dem geplanten Termin, das ist die gesetzliche Frist für die Anmeldung“, rät der Leiter des Standesamtes St. Pölten Herbert Herzig.
Die Termine für Trauungen an Samstagen 2018 stehen Anfang Dezember 2017 fest, sodass das Standesamt ab diesem Zeitpunkt den Brautpaaren genaue Auskünfte erteilen und eine Anmeldung erfolgen kann. Die Trauungstermine werden im Servicemagazin der Stadt „St. Pölten Konkret“ verlautbart bzw. sind sie beim Standesamt zu erfragen.
Zu den Öffnungszeiten des Standesamtes während der Woche und bei Vorlage der notwendigen Dokumente ist aber auch eine Trauung innerhalb weniger Wochen möglich.

Kompetente Information

Bei der Anmeldung zur Eheschließung bzw. Verpartnerung erfolgt nicht nur eine Aufklärung über die rechtlichen Voraussetzungen, sondern auch über die Rechtswirkungen, hier vor allem im Bereich des Namensrechtes, des Eherechtes, der familienrechtlichen Bestimmungen etc.

Notwendige Dokumente für die Anmeldung

Österreichische Staatsbürger

  • Geburtsort St.Pölten oder Geburtsort im Ausland: die Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • die Heiratsurkunden aller Vorehen und die Scheidungsurteile (auf den Urteilsausfertigungen muss vom Gericht die Rechtskraft bestätigt sein) bzw. die Sterbeurkunde(n) des/der früheren Ehegatten
  • die Partnerschaftsurkunden aller früheren eingetragenen Partnerschaften und die Auflösungsurteile (auf den Urteilsausfertigungen muss vom Gericht die Rechtskraft bestätigt sein) bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • gegebenenfalls das Dekret, mit welchem die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades oder Standestitels (Ingenieurtitel) erteilt wurde

Ausländische Staatsangehörige

  • Nachweis des Hauptwohnsitzes, wenn er nicht in Österreich liegt
  • bei Geburtsort St.Pölten oder Geburtsort im Ausland: die Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • die Heiratsurkunden aller Vorehen und die Scheidungsurteile [auf den Urteilsausfertigungen (Beschlüssen) muss vom Gericht die Rechtskraft vermerkt sein] bzw. die Sterbeurkunde(n) der/des früheren Ehegatten
  • die Partnerschaftsurkunden aller früheren eingetragenen Partnerschaften und die Auflösungsurteile (auf den Urteilsausfertigungen muss vom Gericht die Rechtskraft bestätigt sein) bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • gegebenenfalls das Dekret, mit welchem die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades oder Standestitels (Ingenieurtitel) erteilt wurde
  • ein Ehefähigkeitszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Dies ist ein Zeugnis des Heimatstaates darüber, dass einer Eheschließung in Österreich nach den Heimatgesetzen nichts entgegensteht. Ausgestellt wird dieses Zeugnis von jenen Behörden, in deren Bereich die/der Verlobte(n) den (letzten) Wohnsitz im Heimatstaat hatte(n). Ansprechpartner bei Wohnsitz in Österreich: Botschaft
  • eine Ledigkeitsbescheinigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf. Dies ist eine Bescheinigung des Heimatstaates über den derzeitigen Personenstand. Ausgestellt wird die Bescheinigung von jenen Behörden, in deren Bereich die/der Verlobte(n) den (letzten) Wohnsitz im Heimatstaat hatte(n). Ob ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegt werden muss, ist beim Standesamt zu erfragen.
  • Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den gerichtlich beeideten Dolmetschern sind im Internet unter www.gerichtsdolmetscher.at zu finden.
  • Urkunden aus bestimmten Staaten müssen zusätzlich eine Beglaubigung über ihre Echtheit enthalten. Die Liste der Staaten, für die Beglaubigungen notwendig sind, ändert sich laufend. Informationen darüber, für welche Staaten aktuell eine Beglaubigung notwendig ist und welche Form der Beglaubigung auf der Urkunde enthalten sein muss, erteilt das Standesamt
  • Wenn einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, muss sowohl beim Antrag auf Eheschließung als auch bei der Eheschließung ein gerichtlich beeideter Dolmetscher anwesend sein. Der Dolmetscher hat einen Lichtbildausweis vorzulegen.

Gebühren im Zusammenhang mit der Eheschließung

Bundesgebühren: 50 Euro, bei Auslandsberührung zusätzlich 80 Euro.
Verwaltungsabgaben: Trauung im Amtsraum 5,45 Euro, außerhalb der Amtszeiten (Samstage) 10,90 Euro, außerhalb der Amtsräume 54,50 Euro
Kommissionsgebühren für Trauungen außerhalb der Amtsräume: 200 Euro,
außerhalb der Amtszeiten: 280 Euro
Saalmiete für Trauungen in der Musikschule: 100 Euro
Darüber hinausgehende Kosten wie zum Beispiel anfallende Saalmieten an den Trauungsorten Kulinarium Kuefstein, Hotel Seeland, City-Hotel sowie Schloß Wasserburg sind bitte bei den jeweiligen Inhabern/Betreibern dieser Locations zu erfragen.

Kontakt

Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 333-2020, -2022, -2023, -2024
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. 07.30 - 16.00 Uhr, Di. 07.30 - 18.00 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16.00 Uhr und Fr. 07.30 - 13.00 Uhr

Eine unvergessliche Hochzeit oder Verpartnerung benötigt eine gute Vorbereitung: Unter anderem sind die Formalitäten am Standesamt zu erledigen, der Wunschtermin abzuklären, der Ort, an dem die Zeremonie stattfinden soll, festzulegen, die gastronomische Begleitung zu organisieren, die Gäste einzuladen, Hochzeitskleid und Anzug zu besorgen und vieles mehr. Die MitarbeiterInnen des Standesamtes der Landeshauptstadt St. Pölten stehen dabei mit Rat und Tat zu Seite. Sie verfügen über die notwendige Erfahrung, finden doch jedes Jahr rund 240 Trauungen in St. Pölten statt. Selbstverständlich können auch Paare, die keinen Wohnsitz in St. Pölten haben, einen Trauungsort in der Landeshauptstadt wählen. Die Anmeldung kann entweder beim Wohnsitzstandesamt oder direkt beim Standesamt St. Pölten erfolgen.

„In der Öffentlichkeit steht beim Standesamt meist nur die Durchführung der Hochzeitszeremonie im Vordergrund. Hier bieten die MitarbeiterInnen des Standesamtes St. Pölten ein herausragendes Service. Beim Standesamt werden aber auch die Geburten und die Todesfälle beurkundet. Die Standesbeamten liefern damit die Personenstandsdaten, welche die Grundlage für die gesamte Verwaltung darstellen. Der hohen Qualität bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe kommt daher besondere Bedeutung zu. Neben dem umfangreichen Fachwissen und Genauigkeit zeichnen sich die MitarbeiterInnen des Standesamtes St. Pölten besonders durch Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl aus, haben sie doch meist mit BürgerInnen zu tun, die sich in einer nicht alltäglichen Lebenssituation befinden“, hebt Bürgermeister Mag. Matthias Stadler hervor.

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