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TÜPL-Meilenstein: St. Pölten bekommt Recht

Das Niederösterreichische Landesverwaltungsgericht hat die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb des TÜPL Völtendorf erteilt. „Eine gute Entscheidung für die St. PöltnerInnen“, sagt Bürgermeister Stadler.
Foto: Martin Koutny
Die Stadt St. Pölten kann nun als Eigentümerin des TÜPL Völtendorf in das Grundbuch eingetragen werden.

Im Jahr 2009 hat die Stadt den rund 140 Hektar großen Truppenübungsplatz (TÜPL) Völtendorf von der Republik Österreich erworben. Die Genehmigung des Kaufvertrages wurde von der Grundverkehrsbehörde jedoch bisher abgelehnt und so musste der Rechtsweg beschritten werden, um die Rechte der Stadt St. Pölten und ihrer BürgerInnen zu wahren.

Umfangreiches Erkenntnis

In seinem fast 50 Seiten umfassenden Erkenntnis hat das Landesverwaltungsgericht sehr ausführlich dargelegt, warum der von der Stadt vertretene Rechtsstandpunkt der Richtige ist und deshalb die bisherigen Entscheidungen der Behörde aufzuheben waren. Der nach 7 Jahren Verfahrensführung nunmehr genehmigte Kaufvertrag kann endlich von der Stadt als anerkannte Eigentümerin der Liegenschaften ins Grundbuch eingetragen werden.

Wichtiger Schritt für Stadtentwicklung

„Das ist ein guter Tag für St. Pölten und die Bevölkerung. Es hat sich ausgezahlt, dass wir unseren Rechtsstandpunkt mit Nachdruck vertreten haben. Wir haben nun Recht bekommen. Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Schritt für die künftige Stadtentwicklung“, sagt Bürgermeister Mag. Matthias Stadler.

Die am Verfahren beteiligte Boden- und Grunderwerbsgenossenschaft für Niederösterreich hat die Möglichkeit, sich gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes an die Höchstgerichte zu wenden. Nach Einschätzung des Rechtsanwaltes der Stadt, Priv. Doz. DDr. Christian Schneider, sei aber die ausführliche Argumentation des Landesverwaltungsgerichtes stichhaltig und mehrfach rechtlich abgesichert, sodass sie auch einer Überprüfung standhalten würde.

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