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Hochwasserschutz und hohe Freizeitqualität für Harland

Als Voraussetzung für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für den Stadtteil Harland entlang des Harlander Baches konnte das Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren Altmannsdorf-Zuleithen erfolgreich abgeschlossen werden. Das Verfahren bringt neue Freizeitmöglichkeiten als positiven Zusatzeffekt. Mit dem Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen soll 2016 begonnen werden.
DI Karl Mayr, (Technischer Leiter der NÖ Agrarbezirksbehörde), DI Kurt Rameis (Leiter Fachbereich Bau), Ing. Christian Walzl (NÖ Agrarbezirksbehörde), Bürgermeister Mag. Matthias Stadler und Bernhard Ziegler (Vermessung im Magistrat) präsentieren das Ergebnis des Flurbereinigungsverfahrens: In diesem Gebiet soll 2016 mit dem Bau eines Rückhaltebeckens begonnen werden, mit dem ein wirksamer Hochwasserschutz für den Stadtteil Harland erreicht wird.

Bereits 340.000 Euro investiert

Für die Errichtung des ca. 4,5 Hektar großen Rückhaltebeckens beim Harlander Bach wurden von der Stadt St.Pölten bereits 290.000 Euro aufgewendet und entsprechende Grundflächen erworben bzw. Entschädigungen für die Nutzungsminderung von Grundstücken ausbezahlt.
Die Gesamtkosten für den Wegebau im Stadtgebiet St.Pölten im Zuge des Grundzusammenlegungsverfahrens belaufen sich auf rund 420.000 Euro. Die Stadt St. Pölten leistet dazu einen Kostenbeitrag von 20 Prozent, also rund 85.000 Euro. Davon wurden bereits etwa 50.000 Euro an die Flurbereinigungsgemeinschaft ausbezahlt.
Die Stadt St.Pölten unterstützt aber auch die wasserbaulichen Maßnahmen im Flurbereinigungsgebiet, das sind vier kleinere Rückhaltebecken sowie die dazugehörenden Zu- und Ableitungsgräben, mit rund 33.000 Euro.

Agrarbezirksbehörde setzte Flurbereinigung um

Grundzusammenlegungsverfahren bringen nicht nur Vorteile für die Landwirtschaft, sondern auch für Anliegen der Gemeinden. Ein sehr gelungenes Beispiel dafür ist das Zusammenlegungsverfahren Altmannsdorf-Zuleithen, in dem ein jahrelanges Anliegen der Stadt – nämlich die Umsetzung eines Rückhaltebeckens zum Siedlungsschutz ermöglicht werden konnte. Ebenfalls erfolgte eine Aufwertung des Naherholungsgebietes – sowohl durch die Anlage eines neuen Wegenetzes, als auch durch die Umsetzung einer ökologischen Gesamtplanung.
„Die vorläufige Übernahme der Grundabfindungen erfolgte im Jahr 2012. Mit dem Ausbau des Wegenetzes und der wasserbaulichen Anlagen wurde im Herbst 2014 begonnen. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. Im Grundzusammenlegungsverfahren Altmannsdorf-Zuleithen wurden 166 ha Fläche bearbeitet, 47 Parteien waren daran beteiligt.
Insgesamt wurden 5,9 km Wege, davon 4 km auf Stadtgebiet wurden neu geschaffen, 1,64 ha Grünanlagen (Vernetzungsstreifen, ÖKO-Flächen) hergestellt und 1,24 ha wasserbauliche Maßnahmen (Retentionsbecken, Gräben) getroffen“, beschreibt Ing. Christian Walzl, Operationsleiter für das Grundzusammenlegungsverfahren Altmannsdorf-Zuleithen von der NÖ Agrarbezirksbehörde das aufwendige Verfahren.

Was ist ein Grundzusammenlegungsverfahren?

DI Karl Mayr, Technischer Leiter der NÖ Agrarbezirksbehörde, erklärt: „Generell sind Grundzusammenlegungsverfahren Projekte, die Änderungen an Grund und Boden nachhaltig bewirken. Die NÖ Agrarbezirksbehörde ist also in einem hochsensiblen Bereich tätig. Ziel eines Zusammenlegungs-/Flurbereinigungsverfahrens ist es, dauerhafte und zeitgemäße Produktionsgrundlagen für die Land- und Forstwirtschaft zu schaffen und zu erhalten.“
Das geschieht, indem der land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz neu eingeteilt und erschlossen wird und die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe geordnet werden. Auf diese Weise können Mängel in der Agrarstruktur, wie etwa zersplitterter Grundbesitz, eingeschlossene Grundstücke, ungünstige Grundstücksformen, gestörter Landschaftshaushalt, beengte Orts- oder Hoflage, unzulängliche Verkehrserschließung, ungünstige Geländeform oder Wasserverhältnisse und hohe Erosionsgefährdung, abgewendet, gemildert oder behoben werden.
Die NÖ Agrarbezirksbehörde setzt aber auch Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse durch. Das sind z.B. die Errichtung, Änderung oder Auflassung von Verkehrswegen, Wasserläufen, Wasser-, Energieversorgungs- oder Abwasseranlagen, Hochwasser-, Wildbach- oder Lawinenschutzbauten, Naturschutzgebiete und Nationalparks.
Um ein Zusammenlegungs-/Flurbereinigungsverfahren beginnen zu können, ist die Zustimmung ("Antrag") von mindestens 50% der Grundeigentümer des voraussichtlichen Verfahrensgebietes erforderlich.

Mehr Freizeitqualität in Harland

Die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens bringt einen positiven Zusatzeffekt. Im Bereich des Harlander Baches östlich des Stadtteils Harland liegt ein bei der Bevölkerung überaus beliebtes und vielfach genutztes Naherholungsgebiet. Der neue Wanderweg auf der obereren Geländekante des Wagram verläuft auf einer Länge von ca. 940 Metern von der Castellogasse in südlicher Richtung bis zur Bachfeldgasse und wird als Erdweg hergestellt.
Auch die neu entstandenen Wege mit einer Länge von fast 6 Kilometern, davon 4 Kilometer im Stadtgebiet St. Pöltens bieten vielfältige Sportmöglichkeiten: Den Tag mit einem Spaziergang ausklingen lassen oder die nahe Rudolfshöhe bei einer Wanderung erkunden. Auch die RadfahrerInnen, LäuferInnen und WalkerInnen werden die neuen Wege gerne benutzen. „St. Pölten hat sich zum Ziel gesetzt „Fittest City of Austria“ zu werden. Für die sportlichen Ambitionen sind dabei die Möglichkeiten in den Naherholungsgebieten entscheidend. Mit den neuen Wegen in einer sehr anregenden Umgebung wird die Bevölkerung viel Freude haben und sie sinnvoll für die Gesundheit nutzen“, freut sich das St. Pöltner Stadtoberhaupt.

Bei den letzten Hochwässern in St. Pölten war der Harlander Bach immer wieder ein neuralgischer Punkt, an dem es zu Überflutungen und Schäden im Stadtteil Harland gekommen ist. Bürgermeister Mag. Matthias Stadler hat daher die zuständigen Stellen im Magistrat beauftragt und die NÖ Agrarbezirksbehörde kontaktiert, einen wirksamen Hochwasserschutz entlang des Harlander Baches für den Stadtteil Harland herzustellen. Die Herausforderung bestand darin, dass dafür ein Flurbereinigungsverfahren erforderlich war und dabei viele Grundstücke betroffen waren, die auf dem Gemeindegebiet von Pyhra liegen. „Das Grundzusammenlegungsverfahren konnte nun nach vier Jahren intensiver Bemühungen abgeschlossen werden. Das Verfahren war eine gute Gelegenheit, die Lage eines Rückhaltebeckens für den Harlander Bach zu bestimmen und die dafür benötigte Grundfläche zu bekommen. Die wasserrechtliche Bewilligung für die Maßnahme liegt bereits vor und wir setzen uns für eine rasche Zusage der Landes- und Bundesförderungen ein. Mit dem Bau der Hochwasserschutzmaßnahme am Harlander Bach soll bereits 2016 begonnen werden. Dadurch besteht dann ein wirksamer Hochwasserschutz für die Harlander Bevölkerung“, ist der St. Pöltner Bürgermeister zufrieden und bedankt sich bei allen Beteiligten an dem Verfahren, insbesondere bei den betroffenen Landwirten.

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