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LKW-Fahrverbot im Siedlungsgebiet

Mit der Verordnung eines temporären Fahrverbotes für LKW über 7,5 t hat die Stadt rasch auf die baustellenbedingte Verkehrssituation im Siedlungsgebiet rund um den Hafinger Weg reagiert.
Temporäres LW-Fahrverbot im Siedlungsgebiet rund um den Hafinger Weg. (Foto: Josef Vorlaufer)

Im Zuge der Generalsanierung der B1 Linzer Straße wird diese als Einbahn zwischen der Birkenallee und der Stockinger Brücke in Fahrtrichtung Osten (stadteinwärts) geführt. Dieser Einbahnführung führte dazu, dass viele LKW-Fahrer das Siedlungsgebiet im Bereich Hafinger Weg, Mittelgasse und Ziegelbahnstraße für die Fahrt zu den Gewerbebetrieben im Bereich Gutenbergstraße und Breiteneckergasse nutzten. Da die Fahrbahnbreiten sowie die Kreuzungsbereiche in diesem Siedlungsgebiet nicht für den Schwerverkehr ausgelegt sind, wurde nunmehr am Hafinger Weg sowie in der Ziegelbahnstraße ein temporäres Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht auf Dauer der Baustelle (bis 1.9.2017) verordnet. Von diesem Verbot sind die Linienbusse ausgenommen. „Mit dieser Maßnahme wird die Belastung durch die Großbaustelle für die Anrainer so weit wie möglich reduziert“, so Bürgermeister Mag. Matthias Stadler.

Die Umleitungsführung erfolgt großräumig über die Landesstraßen B20, B39, B29, L 5152, L 5194 zurück zur B 1 bzw. L100, L162, L5122, L5132 zurück zur B 1. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.

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