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Stadtsenat beschliesst einstimmig Wahltermin - Informationen zur Gemeinderatswahl am 17. April

Nachdem in der Sitzung des Stadtsenates am 18. Jänner die endgültige Entscheidung über den Termin für die Gemeinderatswahl am 17. April 2016 einstimmig getroffen wurde, laufen nun im St. Pöltner Rathaus die Vorbereitungen für den Urnengang in der Abteilung Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten auf Hochtouren.
Foto: Josef Vorlaufer
Der Stadtsenat beschloss in seiner Sitzung am 18. Jänner einstimmig, dass die Gemeinderatswahl am 17. April 2016 stattfinden wird.

Mit den ersten organisatorischen Arbeiten für die Gemeinderatswahl sind im Magistrat unmittelbar 10 Personen beschäftigt. Derzeit werden die Wahlsprengel eingeteilt, die Drucksortenmuster vorbereitet und die Wählerlisten erstellt. Die Zahl der Mitarbeiter für die Durchführung der Wahl wird bis zum Wahlsonntag auf etwa 40 Personen anwachsen. Für die Wahlkommissionen werden ca. 650 Personen in den nächsten Wochen angeschrieben und rechtzeitig für die Wahlhandlung angelobt.

Parallel dazu laufen auch die Vorbereitungen für die Bundespräsidentenwahl, so dass insgesamt noch deutlich mehr MitarbeiterInnen des Magistrats mit Wahlangelegenheiten beschäftigt sein werden.

Wichtige Termine

Der Wahlkalender wurde bereits vorbereitet und enthält alle wichtigen Termine von der Ausschreibung der Wahl bis zur Konstituierung des neu gewählten Gemeinderates.

Bis spätestens am 9. März muss die Erstellung der Wählerverzeichnisse erfolgen. Die Parteien müssen ihre Wahlvorschläge, die Kandidatenliste, spätestens bis zum 9. März 12.00 Uhr einbringen. Dann steht fest, welche Parteien und Gruppierungen für den St. Pöltner Gemeinderat kandidieren.

Der Termin für die erste Möglichkeit, sich eine Wahlkarte für die Briefwahl abzuholen, kann noch nicht festgelegt werden, weil das davon abhängt, ob die vorgelegten Wahlvorschläge der Parteien beeinsprucht werden oder nicht. Erfahrungsgemäß stehen spätestens zwei bis drei Wochen vor der Wahl die Wahlvorschläge fest. Das ist dann auch der Zeitpunkt, an dem die Stimmzettel gedruckt werden und Wahlkarten ausgestellt werden können

Der 13. April ist der letzte Tag, an dem man einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Briefwahl stellen kann, einen persönlichen Antrag kann man bis spätestens 15. April (12.00 Uhr) einbringen

Wählen vor dem 17. April: Informationen zur Briefwahl

Eine Wahlkarte für die Briefwahl kann vor der Wahl persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail: wahlamt@st-poelten.gv.at) im Bürgerservice des Rathauses (Öffnungszeiten Mo, Mi, Do, 7.30 bis 16.00, Di 7.30 bis 18.00, Fr. 7.30 bis 12.00) beantragt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich! Wer die Ausstellung einer Wahlkarte zur Briefwahl persönlich stellt, benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis. Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Zustellung der Wahlkarte mittels eingeschriebener Briefsendung durch einen Zustelldienst.
In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein Wahlkuvert. Der amtliche Stimmzettel ist auszufüllen und in das Wahlkuvert einzulegen. Danach gibt man das ganze wieder in das Wahlkartenkuvert und verschließt es. Anschließend ist auf dem verschlossenen Wahlkartenkuvert eigenhändig zu unterschreiben, dass man das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt hat. Dann kann das Wahlkartenkuvert persönlich beim Magistrat abgegeben oder in einen Briefkasten geworfen werden. Für den Postversand gibt es ein Überkuvert im dem die Wahlkarte an das Rathaus gesendet werden kann. Das Überkuvert ist bereits an die Stadtwahlbehörde adressiert. Beim Versenden sollten auf jeden Fall einige Tage für den Postlauf einkalkuliert werden.

Auch bei dieser Gemeinderatswahl wird bei der persönlichen Beantragung der Wahlkarte eine sofortige Wahlmöglichkeit und Abgabe des Wahlkarten-Kuverts angeboten. Dazu wird im Bürgerservice eine Wahlzelle aufgestellt. Der Ablauf ist derselbe wie vorhin beschrieben.

Bis spätestens Sonntag, 17. April 2016 (6.30 Uhr) müssen die Wahlkarten bei der Stadtwahlbehörde eingelangt sein. Wahlkarten, die später einlangen, können nicht berücksichtigt werden. Am Sonntag, 17. April, werden die eingelangten Wahlkarten an die jeweiligen zuständigen Wahlsprengel verteilt und in deren Ergebnis bei der Auszählung mit einbezogen. Somit wird am Abend des 17. April ein vollständiges Wahlergebnis präsentiert werden können.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der spätestens am 17. April das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Stadt am Stichtag (19. Jänner) seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

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