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Endlich Schlussstrich in der Causa Metro

Ein von der Stadt St. Pölten beauftragtes Gutachten schafft Klarheit bei der Auslegung des Baurechts.
Foto: Josef Vorlaufer
Der zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl und Bürgermeister Mag. Matthias Stadler präsentieren das Gutachten zur Causa Metro.

Schon die Baubewilligung des neuen Metro-Marktes beim Stattersdorfer Kreisverkehr war umstritten, das aufsichtsbehördliche Verfahren wurde durch das Landesverwaltungsgericht entschieden und wurde festgestellt, dass die Baubewilligung des Magistrates der Stadt St. Pölten rechtens war. Der Markt ist daraufhin in Betrieb gegangen. Nunmehr sind allerdings Anzeigen eingelangt, dass nicht berechtigte Personen in diesem Markt einkaufen würden.

Gutachten schafft Klarheit

Nach Kontrollen durch die Stadt gab es von Seiten der zuständigen Fachabteilung des Landes Zweifel an der Auslegung der entsprechenden Gesetzesstellen (§ 18 Abs. 6 NÖ Raumordnungsgesetz) und der Definition, wer ein „berechtigten Käufer“ im Sinne der geltenden Bestimmungen sei. In einer Besprechung von Bürgermeister Mag. Matthias Stadler mit Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl, sowie Vertretern der Baurechtsabteilung des Landes und des Magistrates wurde vereinbart, ein Gutachten zu dieser Frage einzuholen. Dieses vor allem von den Beamten des Landes geforderte Gutachten liegt nun vor. Es kommt nach umfangreichen Recherchen in Landesgesetzen, Bundesgesetzen, Entscheidungen des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes sowie in wissenschaftlichen Publikationen zu dem Ergebnis, dass alle Institutionen und Personen bei Metro einkaufen dürfen, die nicht Letztverbraucher sind. Damit sind alle Gewerbetriebe, Landwirte, Vereine und Institutionen, wie Land NÖ, Kammern, Stadt etc. im Kundenkreis enthalten.

Rechtssicherheit

Mit diesem Gutachten ist nun endlich ein Schlussstrich in der Causa Metro gezogen und wird für Rechtssicherheit gesorgt. Darüber zeigen sich insbesonders auch der zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter und der Bürgermeister der Stadt St. Pölten erfreut: „Diese strittige aber für die Betriebsansiedelung überaus wichtige Rechtsfrage ist nun geklärt. Das gibt Rechtssicherheit für die Betriebe und die Beamten. Der „Fall Metro“ ist somit geklärt und dient nun in Niederösterreich als Vorgabe für ähnliche Betriebsansiedelungen.“

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