§ 1:
Für den Bereich der Mappenblätter Nr.: 7034-31/4, 7034-39/2, 7034-39/4 und 7034-40/1 wird gemäß § 34 NÖ.ROG. 2014 i.d.dzt.g.F. der Bebauungsplan in der Katastralgemeinde Harland abgeändert.
§ 2:
Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung sind dieser Verordnung und der planlichen Darstellung Nr. 04/26-2/Harl.-18-37 in den o.a. Mappenblättern samt Legendenblatt zu entnehmen.
§ 3:
Die bisher rechtsgültigen textlichen Bebauungsbestimmungen (überarbeitete Stammverordnung des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.9.2013) gelten mit Ausnahme von § 3.1 unverändert weiter.
§ 4:
Das bisher in § 3.1 überarbeiteten Stammverordnung geregelte „Mindestmaß von Bauplätzen“ wird, wie folgt geändert: Für den Bereich der offenen Bebauungsweise wird für neue Bauplätze eine Mindestgröße von 500 m2 festgelegt.
§ 5:
Die Plandarstellungen und Bebauungsvorschriften, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Zimmer Nr. 2.10, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
§ 6:
Diese Verordnung tritt gemäß § 50 NÖ. Stadtrechtsorganisationsgesetz 1999 am 3. April 2019 in Kraft.
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