Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten hat in seiner Sitzung vom 30. Jänner 2017 folgende Verordnung beschlossen:
Gemäß § 65 Abs. 2 der NÖ. Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 i.d.g.F., wird festgelegt, dass für eine „Polizeischule“ (Bildungseinrichtung ab der 5. Schulstufe) je 20 Schüler 1 Fahrradabstellplatz herzustellen ist.
Die diesbezüglichen Unterlagen liegen im Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Fachbereich Bau / Stadtentwicklung-Stadtplanung, Zimmer Nr. 210, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Diese Verordnung tritt gemäß § 50 des Stadtrechtsorganisationsgesetzes 1999 am 3. März 2017 in Kraft.
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