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Beschlüsse im Stadtsenat und Gemeinderat

In ihren Sitzungen am 15. Dezember 2015 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Foto: Josef Vorlaufer
Der Gemeinderat der Landeshaupstadt St. Pölten behandelte in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 insgesamt 23 Tagesordnungspunkte.

STADTSENAT

E-Mail Archivlösung

Das derzeit am Magistrat verwendete E-Mail-System ist veraltet und entspricht nicht mehr den Anforderungen. Es wird der Beschaffung und Implementierung einer neuen Lizenz „MS Exchange Server 2013“ zugestimmt. Der Auftrag ergeht an die Firma ACP IT Solution GmbH. Der Investitionsaufwand beträgt 25.000 Euro.

IKT Sicherheitskonzept

Um den Herausforderungen der Sicherheit für Informations- und Kommunikationssysteme zukünftig gewachsen zu sein, wird die FH St. Pölten mit der Evaluierung, Konzeption und Planung von Umsetzungsmaßnahmen für ein IKT Sicherheitskonzept beauftragt. Die Kosten betragen 25.400 Euro.

Trinkwasseruntersuchungen 2016

Die Firma WSB Labor-GmbH wird mit der regelmäßigen Kontrolle des Trinkwassers für 2016 beauftragt. Die Kosten betragen 34.000 Euro.

Subventionen

Dem Verein zur Förderung der Sozial- und Kreativwirtschaft, social-design-business „Gabarage St. Pölten“ wird eine Subvention der Höhe von 4.412 Euro gewährt.

Den Volksheimen St. Georgen und Pottenbrunn wird eine Subvention in der Höhe von je 3.050 Euro gewährt. Der Verein Volksheim-Viehofen und der Kulturverein Hubert Schnofl (Wagram) erhält eine Unterstützung von je 2.900 Euro, der Verein Volksheim Radlberg wird mit 2.100 Euro subventioniert.

Die Mini Med gemeinnützige GmbH erhält für die im Kulturhaus Wagram durchgeführten Vorträge eine Subvention in der Höhe von 1.848 Euro.

Projektverlängerung

Für die Weiterführung des Projekts „Initiative Jugend 2020“ der Initiative Zukunftswerkstatt 2020 wird das Prekarium für das südliche Geschäftslokal im ersten Hof des Löwenhofs Linzer Straße 16 bis Ende März 2016 verlängert.

GEMEINDERAT

Voranschlag 2016

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes werden der Voranschlag der Stadt St. Pölten sowie die Wirtschaftspläne der städtischen Unternehmungen für das Rechnungsjahr 2016 festgesetzt. Im ordentlichen Voranschlag sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 165.657.300 Euro vorgesehen, im außerordentlichen Voranschlag Einnahmen und Ausgaben von jeweils 17.435.100 Euro.

Kindergartensatzung

Für die Führung der Kindergärten wird eine Satzung beschlossen, womit sie als gemeinnütziger Betrieb eingestuft werden, für den nach dem Steuerreformgesetzt 2015/16 ab dem 1. Jänner 2016 weiterhin der begünstigte Steuersatz von 10 % gilt.

Vertragsänderung für Erdgaslieferung

Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung mit der EVN über die Lieferung von Erdgas wird der bestehende Fixtarif durch einen Float-Tarif mit einem Basis-Verbrauchspreis abzüglich 5 % Rabatt auf den Energieteil abgeändert.

Domplatzprojekt

Zu den laufenden Arbeiten im Zuge der archäologischen Notgrabungen und zur Fortsetzung des Projektes im Jahr 2016 wird der Jahresbeschluss 2015 um 393.000 Euro aufgestockt und der Jahresbeschluss für 2016 in der Höhe von 1,1 Millionen Euro gefasst.

Erd- und Baumeisterarbeiten für die Trinkwasserversorgung

Am Rohrnetz der Trinkwasserversorgung sind laufend Erd- und Baumeisterarbeiten für die Behebung von Gebrechen, Auswechslungen und Neuverlegungen von Wasseranschlussleitungen, Hydranten und Wasserabsperrschiebern durchzuführen. Der Auftrag für 2016 ergeht an die Firma Swietelsky Bau GmbH mit einem Gesamterfordernis von 530.000 Euro.

Stadtbus LUP, Abschluss einer Vereinbarung mit der VOR GmbH

Mit dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) wird zum Weiterbetrieb des Stadtbussystems St. Pölten LUP durch die ÖBB Postbus GmbH über den 27. Dezember 2015 hinaus bis zur Inbetriebnahme des Stadtbussystems St. Pölten 2017 der weitere Betrieb und die weitere Finanzierung beschlossen. Die Kosten von jährlich 1.980.000 Euro sind in den Budgets 2016 und 2017 vorzusehen.

Stadtbus LUP & DFI-System, europaweite Ausschreibung, Beauftragung VOR

Für die Inbetriebnahme des Stadtbusverkehrs St. Pölten 2017 und die Einrichtung eines neuen dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI) ist jeweils ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Mit der Abwicklung der Vergabeverfahren wird der VOR beauftragt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für die Ausschreibung von 57.600 Euro (30.600 Euro für den Stadtbus & 27.000 Euro für das DFI) sind ebenso in den Budgets 2016 und 2017 vorzusehen, wie die Kosten für die Erneuerung des DFI (2016 und 2017 jeweils 225.000 Euro) sowie die Kosten für die Inbetriebnahme des Stadtbussystems 2017. Die Firma mrs partner ag wird mit der Begleitung und Unterstützung der europaweiten Ausschreibung beauftragt (Kosten20.000 Euro im Jahr 2015 & 15.000 Euro im Jahr 2016).

Dazu wurde folgender Zusatzantrag der SPÖ in Form einer Resolution beschlossen:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten ersucht den Landesrat für Verkehr, Mag. Karl Wilfing, die oben vorgebrachten Vorschläge für die niederösterreichische Verkehrspolitik zu berücksichtigen und Gespräche mit dem burgenländischen Verkehrslandesrat, sowie den Landesräten für Umwelt in den beiden Bundesländern, über die Zweckwidmung beim Aufkommen aus der Mineralölsteuer für den öffentlichen Personennahverkehr zu führen.
Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsabgabe, mit der Kraftstoffe und Heizstoffe aus Mineralölen besteuert werden. Je nach Produkt, Zusammensetzung und Verwendung gelten unterschiedliche Steuersätze. Bis 1987 waren die Einnahmen für das Bundesstraßennetz zweckgebunden, seitdem fließen sie in das allgemeine Bundesbudget. Daraus fließen den Ländern über den allgemeinen Schlüssel ca. 21% der Einnahmen zu. Das entspricht ca. € 155 Mio. für Niederösterreich und € 27,6 Mio. für das Burgenland. Der Zuschussbedarf besteht für ca. 50.000 Jahreskarten, wenn man die Sonderstellung Wiens nicht berücksichtigt. Bei einer Reduktion von durchschnittlich € 180 entspricht das einem Mehraufwand von ca. € 9 Mio. Dazu wären noch Begleitmaßnahmen, wie eventuell notwendige Taktverdichtungen und Kapazitätssteigerungen zu rechnen. Durch eine Zweckwidmung bei der Mineralölsteuer würde die Verbilligung bei den Jahreskarten gegenfinanziert und darüber hinaus auch ein Lenkungseffekt geschaffen werden. So würde der Verbrauch von fossilen Energien seinen Beitrag zu Erweiterung des öffentlichen Verkehrs, einer Gegenmaßnahme zu Klimawandel und Steigerung des Straßenverkehrs, beitragen.

Anrufsammeltaxi, Tarifänderung

Zur weiteren Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs zahlen Besitzer von Zeitkarten für den Stadtverkehr St. Pölten LUP (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten) für das Nacht- und Wochenend-Anrufsammeltaxi ab 1. Jänner 2016 im gesamten Stadtgebiet einen Fahrpreis in Höhe von 2 Euro pro Person und Fahrt. In diesem Zusammenhang werden voraussichtlichen Kosten von 10.000 Euro pro Jahr anfallen.

Neue Fördervereinbarung Ballett St. Pölten

Dem Verein Ballett St. Pölten soll für die Vereinstätigkeit 2016 eine Subvention in Höhe von 132.000 Euro gewährt werden. Die Erhöhung des bisherigen Förderbetrages um 32.000 Euro ist zweckgewidmet für Miete und Betriebskosten der neuen Wohnmöglichkeit für TänzerInnen zu verwenden. Des Weiteren soll der Verein die Möglichkeit erhalten, 20 Veranstaltungstage im Jahr miet- und heizkostenfrei durchzuführen.

Fördervereinbarung mit Cinema Paradiso, Subvention für den Jahresbetrieb 2016

Dem Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Stadt St. Pölten als Förderer und der gemeinnützigen CP-Kino-BetriebsgmbH betreffend die Bespielung des Programmkinos „Cinema Paradiso“ wird zugestimmt. Gleichzeitig wird für den Jahresbetrieb 2016 eine Subvention in Höhe von 50.000 Euro genehmigt.

Subvention für Restaurierung des St. Pöltner Votivbildes am Sonntagberg

Das Stift Seitenstetten als Verantwortlicher für die Wallfahrtsbasilika Sonntagberg erhält für die Restaurierung des in der Barockzeit geschaffenen St. Pöltner Votivbildes am Sonntagberg eine Subvention der anfallenden Restaurierungskosten in Höhe von 6.480 Euro.

Subventionen

Die Pfarrgemeinde St. Pölten-Wagram erhält für die Generalsanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofs sowie für die Sockelsanierung der Pfarrkirche eine Subvention in der Höhe von 6.000 Euro.
Die Stadtpfarre St. Johannes Kapistran erhält für die Fassadensanierung von Kirche und Pfarrhof im Zuge der Generalsanierung des Objekts eine Subvention in der Höhe von 6.000 Euro.
Der Verein „Zur schöneren Realität, Verein zur Förderung der Urbankultur“ erhält für seine Aufwendungen eine Subvention in der Höhe von 3.000 Euro.

Schulgeld-Ermäßigung an der Musikschule

Für das Schuljahr 2015/2016 werden wieder Schulgeldermäßigungen für Kinder von Familien mit geringem Einkommen im Ausmaß von 25, 33 und 50%, abhängig vom Netto-Gehalt, vergeben. Zudem werden Ermäßigungen für Präsenzdiener der Militärmusik (50%), für Mitglieder der Jugendblasmusikkapelle (33%), für Schüler der Ballettakademieklassen (33%) und ab der dritten Stunde für Familien (50%) zuerkannt.

Planbudget 2016 für die Immobilien St. Pölten GesmbH & CoKG
Der Gemeinderat beschließt das Planbudget für das Jahr 2016 der Immobilien St. Pölten GmbH & Co KG inklusive der Budgetvorschau für die Jahre 2017 bis 2021. Der geplante Liquiditätsbedarf der Immobilien St. Pölten GmbH & CoKG für das kommende Jahr beträgt 3.904.000 Euro. Der Zuschuss der Stadt beträgt 3.289.000 Euro.

Restaurant Kulturhaus Wagram

Die Restauranträumlichkeiten im Kulturhaus Wagram werden an die „Rosengarten Betriebs GmbH“ mit einem Pachtvertrag vergeben.

Subvention Freiwillige Feuerwehr St. Pölten Stadt

Der Freiwilligen Feuerwehr St. Pölten Stadt wird für den laufenden Betreib im Jahr 2016 eine Subvention in der Höhe von 56.400 Euro gewährt.

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