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Beschlüsse im Stadtsenat und Gemeinderat

In ihren Sitzungen am 28. November 2016 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtsenat und der Gemeinderat tagte am 28. November im Rathaus.

STADTSENAT

Vakuumentwässerung Pottenbrunn
Aufgrund von privaten Bautätigkeiten ist es erforderlich, auf den jeweiligen Parzellen Hausanschlußschächte zum Anschluss der Parzellen an die Vakuumentwässerung Pottenbrunn zu versetzten. Die Vergabe der Lieferung des benötigten Materials und Ersatzteilen in der Höhe von 62.000 Euro ergeht an die Firma Gumptmayr Armaturen G.m.b.H.

Fahrradgarage in P&R Anlage Parkpromenade

Mit der Betreuung der Fahrradgarage in der P&R-Anlage am Hauptbahnhof St. Pölten wird für zwei Jahre die Energie- und Umweltagentur Niederösterreich beauftragt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 1.680 Euro.

GEMEINDERAT
Neues Stadtentwicklungskonzept 2016 und neuer Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat beschließt das neue Stadtentwicklungskonzept, welches das Bindeglied zwischen Grundlagenforschung und dem Örtlichen Raumordnungsprogramm, insbesondere dem Flächenwidmungsplan darstellt. Es fasst nicht nur die einzelnen Fachkonzepte der Stadt, wie das Landschaftskonzept, Verkehrskonzept, diverse Planungsleitbilder sowie die Ergebnisse der Grundlagenforschung zu einem Gesamtkonzept zusammen, sondern konkretisiert vor allem Ziele des Örtlichen Raumordnungsprogrammes durch eine klare räumliche Zuordnung für die Zukunft.

Abänderung der Wasserabgabenordnung

Laut § 12 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetztes erfolgt der Beschluss für eine Abänderung der Wasserabgabenordnung. Die letzte Anpassung der Wasserabgabenordnung wurde per 1. Jänner 2015 durchgeführt. Die Neukalkulation erfolgte einerseits auf Basis des Berechnungsmodells des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, andererseits auf Basis der hausinternen Kostenrechnung. Der Verbraucherpreisindex ist seit der letzten Erhöhung um 2,2 % gestiegen (Vergleich VPI 2010 Jänner 2015/VPI 2010 Juli 2016). Der Einheitswert für Wasseranschluss- und Wasserergänzungsabgaben ist auf Grund der Neuermittlung von 10,80 auf 11 Euro anzuheben, das sind 1,85 %. Die Grundgebühr für 1m3 Wasser wird von 1,30 auf 1,40 Euro zzgl. Ust erhöht. Die Bereitstellungsgebühr in der Höhe von Euro 6,00/m3 der Nennbelastung des Wasserzählers wird auf Euro 10,00/m3 zzgl. Ust erhöht.

Änderung der Kanalabgabenordnung

Es wird beschlossen, dass zur weiteren Sicherung der Kostendeckung im Abwasserentsorgungsbetrieb eine Anpassung der von den Anschlussnehmern zu entrichtenden Einmündungsabgaben bzw. der Benützungsgebühren vorgenommen werden muss. Zu diesem Zweck wird, gemäß NÖ Kanalgesetz 1977 vom Gemeinderat eine neue Kanalabgabenordnung beschlossen.

Neufestsetzung der Müllgebühren

Die Stadt St. Pölten hat letztmalig mit 1. Jänner 2011 die Müllgebühren erhöht. Auf Grund des gestiegenen Verbrauchpreisindex von Jänner 2011 bis August 2016 um 10,196% wird eine Anhebung der Müllgebühr für Restmüll um 9,00% und Biomüll um 11,31% beschlossen.

Verlängerung Betriebskostensubvention

In Bezugnahme auf den Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juli 2010 wird die Fortführung der Betriebssubvention für das VAZ St. Pölten in der Höhe von 290.000 Euro pro Jahr bis 2022 beschlossen.

Resolution

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten spricht sich zwar gegen jeglichen Missbrauch der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" aus, aber auch gegen unsoziale Politik, die am Rücken von Kindern un Menschen mit Behinderung ausgetragen wird. Daher fordert der Gemeinderat den NÖ Landtag auf, die beschlossene Kürzung der BMS mit 1.1.2017 für Kinder und pflegende Angehörige von behinderten Menschen in Niederösterreich aufzuheben und eine entsprechende Gesetzesänderung zu beschließen.

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